Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Deutschland verlieren das Vertrauen in einen fairen und gerechten Staat. Das gilt für die vielen Arbeitnehmer, Unternehmer und Selbständigen, aber auch für eine große Anzahl ALG-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger und Rentner. Ihr verfügbares Einkommen reicht oft kaum für das alltägliche Leben – von Vorsorge ganz zu schweigen. Auf die Hilfe des Staates hoffen viele Bürger längst nicht mehr, schließlich ist der Staat hoch verschuldet und muss sparen. Ob nun Steuer- oder Sozialrecht - bei beiden Syste-men ergibt sich der gleiche Befund: Die staatlichen Vorgaben sind in sich konfus, unübersichtlich, vollkommen unabgestimmt und lassen die Bürger oft ratlos.
Der freiheitliche Gedanke, der hinter der Finanzierung des Staates durch die Erhebung von Steuern steht, ist dem Bürger nicht mehr bewusst. Steuern werden als ungerecht und unange-messen empfunden. Dabei kann in der Sozialen Marktwirtschaft der Staat nur durch die Erhebung von Steuern am Erfolg des privaten Wirtschaftens seiner Bürger teilhaben. Die Alterna-tive wäre die eigene Wirtschaftstätigkeit des Staates - sozialistische Planwirtschaft mit im-mensen Wohlstandsverlusten für alle.
Der Staat erhebt Steuern, um die ihm obliegenden unausweichlichen Staatsausgaben zu finan-zieren. Für die FDP gehört die Schaffung sozialer Gerechtigkeit selbstverständlich dazu. Fair ist für uns insbesondere, wenn jedem Chancen eröffnet, ein materielles Mindestniveau abgesi-chert und individuelle Leistungen belohnt werden. Nur ist in Zeiten der Globalisierung soziale Gerechtigkeit nicht mit überholten Konzepten zu erreichen – das hat die Entwicklung in Deutschland bewiesen. Immer mehr und immer höhere Transferleistungen haben gerade nicht zu mehr sozialer Gerechtigkeit geführt, eine immer höhere Steuerbelastung zur Finanzierung dieser Transferleistungen dafür aber zu mehr Ungerechtigkeit. An vielen Stellen gibt der Staat nicht zu wenig, er nimmt zu viel.
Die FDP will:
Der Föderalismus in Deutschland bietet große Chancen: Mehr Bürgernähe, mehr Demokratie und den Wettbewerb als Methode, um die beste politische Lösung von drängenden Proble-men zu finden. Von den vielen Möglichkeiten des Wetteiferns werden aber zu wenige ge-nutzt. Das führt dazu, dass die Bürger in Deutschland föderalismusmüde werden. Deshalb will die FDP mehr echten Wettbewerbsföderalismus. Dazu sind insbesondere die Finanzbezie-hungen zwischen Bund und den Ländern, innerhalb der Bundesländer und zwischen Ländern und Kommunen neu zu ordnen. Das bedeutet vor allem: Mehr Steuerautonomie für alle Gebietskörperschaften. Für die Zukunft ist deshalb ein Steuerzuschlag der Länder und Kommunen mit eigenem Hebesatzrecht auf das zuvor abgesenkte Einkommen- und Körper-schaftsteueraufkommen vorzusehen.
Die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer soll den Ländern übertragen werden, denen ja auch das Aufkommen vollständig zufließt. Lediglich das Bewertungsrecht soll wei-terhin der Bund regeln. Auf diese Weise lässt sich die Erbschaftsteuer entsprechend der regi-onal unterschiedlichen Vermögenswerte gerecht gestalten – oder auch auf ihre Erhebung ver-zichten. Noch viel wichtiger aber ist: Durch den dann entstehenden föderalen Wettbewerb wird sich die Erbschaftsteuerbelastung auf einem moderaten Niveau einpendeln und auch auf Dauer dort bleiben. Und selbst bei einer linken Mehrheit im Deutschen Bundestag ist die Ein-führung einer bundeseinheitlichen enteignenden Erbschaftsteuer mangels Zuständigkeit des Bundes ausgeschlossen. Die Erbschaftsteuer fällt dann nicht mehr in den Länderfinanzaus-gleich. Die Bundesländer werden so von ihren Anstrengungen im Steuerwettbewerb auch profitieren.
Für einen wirkungsvollen Steuervollzug bei Bund und Ländern gemeinschaftlich zustehenden Steuern fordert die FDP die Einführung einer bundeseinheitlichen Steuerverwaltung. Dabei geht es nicht darum, die Zuständigkeiten der Bundesländer beim Steuervollzug auf den Bund zu übertragen. Vielmehr sollen die Länder zu einem einheitlichen Vollzug veranlasst werden. Nur so können Steuerausfälle wegen der uneinheitlichen Anwendung der Steuergesetze ver-mieden und kann eine effiziente Steuerbetrugsbekämpfung erreicht werden. Eine einheitliche Software ist Voraussetzung für den gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und erleichtert Bürgern und Unternehmen die Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Die Effektivität der Steuerverwaltung wird erhöht und die Kosten der Verwaltung werden gesenkt.
